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Swiss Golf informiert – Status 27.4.2020

27/04/2020

Wir haben unser umfangreiches Dossier zum Neustart des Golfsports in der Schweiz fristgerecht beim Bund deponiert. Es ist ein konstruktiver, wissenschaftlich abgestützter Vorschlag, der verschiedene Szenarien enthält. BASPO und BAG müssen ihn nun zusammen mit unserem Schutzkonzept prüfen. Entscheiden, welche Sportarten wann starten dürfen, wird der Bundesrat am Mittwoch, 29. April 2020. Dann, wenn er über eine mögliche Lockerung der COVID-19-Verordnung 2 befindet. 
Wir hoffen, dass beides, die Prüfung des Dossiers und die bundesrätliche Lockerung der Verordnung, in unserem Sinne ausfallen wird.
Gemäss der Analysen, auf deren Grundlage unser Vorschlag basiert, sind drei Szenarien möglich. Sie wurden durch unsere Kontakte in Bern über das Wochenende gestützt:

  • Sollten wir schon am 30. April 2020 wieder starten dürfen, dann freuen wir uns ungemein und hoffentlich zusammen mit weiteren Sportarten über einen raschen Schritt zurück zu mehr Normalität.
  • Sollten wir uns bis am 4. Mai 2020 gedulden, wie das Sportministerin Viola Amherd letzte Woche angekündigt hat, so ist uns auch dieser Entscheid sehr willkommen.
  • Wird es bis am 11. Mai 2020 dauern, bevor wir wieder Golfbälle schlagen dürfen, müssen wir als faire Sportler auch dieses Datum akzeptieren. Auch wenn wir es bedauern würden.

Der Bundesrat hat bei der Bewältigung der COVID-19-Krise in den beiden zentralen Bereichen «Gesundheit» und «Wirtschaft» bisher exzellente Arbeit geleistet. Das Kreditprogramm wird sogar von der «Financial Times» in den höchsten Tönen gelobt. Bekanntlich ist Sport ja die wichtigste Nebensache der Welt. Wir sind deshalb optimistisch, dass unsere berechtigten Argumente in einem gut abgestützten Entscheid einbezogen werden.
Wie schon einmal angemerkt, empfehlen wir Ihnen, sich so zu organisieren, dass Sie schon ab dem 30. April ihre Anlage öffnen könnten. Nochmals: Wir wissen nicht, wann wir öffnen dürfen. Sind die Vorgaben im «Swiss Golf Schutzkonzept, Phase 1» vom BASPO und BAG genehmigt, so sind diese für uns alle verbindlich. Es ist zwingend, sie einzuhalten. Selbstverständlich können Clubs strengere Massstäbe anwenden und zusätzliche Auflagen zur Sicherheit ihrer Golferinnen und Golfer verordnen.